NV-Bescheinigung Berechnung

Die Beantragung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung und die Gewährung – egal ob für natürliche Personen oder Personvereinigungen/Körperschaften – ist immer von den jeweiligen Einkommensverhältnissen der Antragssteller abhängig. Nur wenn diese eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen, bringt dies erhebliche steuerliche Entlastungen.

Welche Daten sind bei der Berechnung von Bedeutung?

Der Sinn der Nichtveranlagungs-Bescheinigung für den Einzelnen oder für Körperschaften ist es, dass damit die Steuerlast gemindert wird.

Durch das Einreichen einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung bei einer oder mehreren Banken, kann der Abzug von Kapital- und Abgeltungssteuer von Kaptialeinnahmen bis auf ein Minimum oder gar auf 0 gesenkt werden.

Dafür gibt es folgenden Voraussetzungen:

  • das zu versteuernde Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 8.354 € (2014)
  • bei Verheirateten erhöht der Grundfreibetrag auf das Doppelte – also 16.708 € (2014)

Zu diesem Einkommen zählen alle Einnahmen wie zum Beispiel:

  • Lohn/Gehalt
  • Rente
  • sonstige Einnahmen aus anderen Quelle (Kapitalerträge)

Die Angaben sind perspektivisch einzutragen. Dass heißt, sie geben Finanzdaten ein, die Sie am Ende des Jahres erwarten.

WICHTIG

Falls sich am Ende des Jahres herausstellt, dass Sie Mehreinnahmen haben, die über den erwähnten Freibeträgen liegen, muss der Differenzbetrag zusätzlich versteuert werden.