Genau wie zum Beispiel die Einkommenssteuererklärung stellt es für viele Menschen ein großes Hindernis dar, behördliche Formulare auszufüllen. So ist es auch bei der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Mit unserer Ausfüllhilfe für das 2-seitige Dokument wird Ihnen dieser Akt deutlich leichter fallen.
Das Ausfüllen der NV-Bescheinigung ist kein Hexenwerk
Es ist davon auszugehen, dass Sie nicht zum ersten Mal ein Formular für ein Amt auszufüllen haben. Von daher ergeben sich viele Felder dieser NV-Bescheinigung schon von selbst. Der Knackpunkt sind die entscheidenden Posten, warum Sie sich (oder einen Angehörigen) von der Steuererklärung/Abgeltungssteuer befreien wollen.
NV-Bescheinigung für natürliche Personen
Hierbei handelt es sich um Einzelpersonen wie zum Beispiel Angestellte oder deren Kinder, bei denen die Kapitalerträge eines Jahres über der Marke entsprechenden Marke von 801 Euro (1.602 Euro bei Ehepaaren) liegen.
Hierzu sind folgende Punkte auszufüllen (NV1 A – Zeilen 1 – 42):
- für welches Jahr die NV-Bescheinigung ausgestellt werden soll
- Name, Anschrift
- Angaben über zu berücksichtigende Kinder
- Angaben zum Beziehungsverhältnis (verheiratet, getrennt lebend, verwitwet)
- Angaben zur Ehefrau
- alternative Zustellanschrift
- zuständiges Finanzamt und Steuernummer
Diese Angaben sollte jeder problemlos zur Hand haben und auch entsprechend eintragen können.
Auf Seite 2 des Antrags wird es dann etwas konkreter.
Für die Gewährung des Antrages sind hier den relevanten finanziellen Daten einzutragen.
Wichtige Angaben sind:
- Einkünfte im Kalenderjahr aus selbstständiger Arbeit (Zeile 33)
- Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (Zeile 41)
- der Bruttoarbeitslohn des Kalenderjahres aus nichtselbstständiger Arbeit (Zeile 34)
- angefallene Werbungskosten die 1.000 Euro übersteigen (Zeile 35)
- Zinsen und Kapitalerträge aus Veräußerung (Zeilen 39 und 40)
- Rentner tragen zudem ihre Bezüge ein (ab Zeile 42)
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ab Zeile 42)
Des Weiteren gibt es noch den Punkt „Weitere Angaben“, in welchen Sie zusätzliche Ausgaben eintragen können, die sich bei der Berechnung positiv auswirken können.
Dazu zählen:
- außergewöhnliche Belastungen – zum Beispiel durch eine Schwerbehinderung
Der Punkt der außergewöhnlichen Belastungen kann gerade bei einer Behinderung im größeren Maße Einfluss auf die Berechnung nehmen. Je nach dem Grad der Behinderung können hier von einigen Hundert bis zu mehr als 3.000 Euro an Freibeträgen anfallen.
Hier ist das Formular als PDF:
Diesen Antrag gibt es auch für unnatürliche Personen (wie Körperschaften und Vereinigungen) der allerdings weitaus komplexer ist als der „normale“ Antrag.
Das entsprechende Formular ist Folgendes:
Hierbei müssen Angaben zu:
- Bezeichnung der Körperschaft …
- Gesetzliche Vertretung
- Geschäftsleitung
- Art der entsprechenden Bescheinigung nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Vollmachten
- zuständiges Finanzamt
- Anzahl der benötigten Bescheinigungen nach den zutreffenden Paragrafen des EStG