Formulare beim Finanzamt

Für die Nichtveranlagungs-Bescheinigung und natürlich auch die Gewährung der Anträge ist Finanzamt zuständig, was Ihrem Wohnort zugeordnet ist. Je nach Voraussetzung gibt es verschiedenen Antragsformulare, die man auf Anfrage bei der Behörde erhält.

Welche Formulare sind für die Beantragung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung erhältlich?

Grundsätzlich gibt es drei verschieden Formulare, die da wären:

  • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen – NV 2 A
  • Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung für unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen – NV 3 A

Für die Meisten dürfte das Antragsformular NV 1 A – von Bedeutung sein, da es für Einzelpersonen vorgesehen ist.

Nach der Beantragung und Gewährung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist es 3 Jahre lang gültig und muss im Anschluss daran neu beantragt werden.

Die Formulare zur Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt finden Sie im Formularcenter des Bundesfinanzministerium.