NV-Bescheinigung verlängern: So geht es nahtlos weiter
Geprüft am 09.10.2026Werte für 2026Quellen ansehen
Eine NV-Bescheinigung verlängert sich nicht von selbst. Sie gilt höchstens drei Jahre und endet immer am 31. Dezember. Für die Zeit danach stellen Sie mit dem Formular NV 1 A einen neuen Antrag – am besten so früh, dass die neue Bescheinigung vor der ersten Zinsgutschrift im neuen Jahr bei der Bank liegt.
- Gültigkeit
- höchstens drei Jahre
- Ende
- immer am Ende eines Kalenderjahres (31.12.)
- Verlängerung
- nicht automatisch, neuer Antrag NV 1 A
- Lücke
- Freistellungsauftrag gilt wieder
- Kosten
- keine
Warum es keine automatische Verlängerung gibt
Das Finanzamt stellt die Bescheinigung auf Grundlage Ihrer Einkünfte aus. Diese können sich ändern – durch eine Rentenerhöhung, einen neuen Job oder höhere Zinsen. Deshalb begrenzt das Gesetz die Gültigkeit auf höchstens drei Jahre und lässt sie immer am Jahresende enden (§ 44a Abs. 2 Satz 3 EStG). Danach prüft das Finanzamt neu, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
Das Ablaufdatum steht auf Ihrer Bescheinigung. Es kann auch früher als nach drei Jahren liegen. Notieren Sie es sich am besten gleich, wenn die Bescheinigung ankommt.
So beantragen Sie die Anschluss-Bescheinigung
- Ablaufdatum prüfenSchauen Sie auf Ihre aktuelle Bescheinigung. Endet sie am 31.12., planen Sie den neuen Antrag für den Herbst davor ein.
- Aktuelles Formular verwendenHolen Sie sich den aktuellen Vordruck NV 1 A – nicht das alte Formular vom letzten Mal. Die Vordrucke können sich ändern.
- Einkünfte neu schätzenTragen Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte für das erste Jahr der neuen Bescheinigung ein. Denken Sie an Rentenerhöhungen der letzten Jahre.
- Nachweise beilegenZum Beispiel den aktuellen Rentenbescheid oder Einkommensnachweise.
- Neue Kopien an die BankenSobald die neue Bescheinigung da ist, erhält jede Bank eine Kopie. Ihre Steuer-ID kennt die Bank in der Regel schon; prüfen Sie es im Zweifel.
Wie Sie das Formular ausfüllen, erklärt die Ausfüllhilfe. Den gesamten Ablauf finden Sie unter NV-Bescheinigung beantragen.
Was passiert, wenn die Bescheinigung abgelaufen ist?
Läuft die NV-Bescheinigung aus, ohne dass eine neue vorliegt, gilt bei der Bank wieder Ihr Freistellungsauftrag (BMF, Rn. 255). Kapitalerträge bis zur Höhe des Freistellungsauftrags bleiben weiter steuerfrei. Was darüber liegt, wird mit Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag belegt – zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer.
Ein lediger Rentner erhält Anfang Januar 1.400 € Zinsen. Seine NV-Bescheinigung ist am 31.12. abgelaufen, die neue liegt noch nicht vor. Die Bank berücksichtigt seinen Freistellungsauftrag über 1.000 €. Auf die übrigen 400 € behält sie 105,50 € ein (26,375 %, ohne Kirchensteuer). Mit rechtzeitig vorgelegter neuer Bescheinigung wären die 1.400 € ohne Abzug gutgeschrieben worden.
Zu viel einbehaltene Steuer bekommen Sie in einem solchen Fall in der Regel nur über die Einkommensteuererklärung zurück – die Bank darf den Abzug nachträglich korrigieren, muss es aber nicht. Den Freistellungsauftrag sollten Sie deshalb auch während der NV-Zeit nicht löschen – er ist Ihr Sicherheitsnetz. Mehr dazu auf freistellungsauftrag.eu.
Wenn sich Ihre Lage vorher ändert
Die Bescheinigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Fallen die Voraussetzungen weg, etwa weil Ihr Einkommen deutlich steigt, müssen Sie die Bescheinigung beim Finanzamt zurückgeben (§ 44a Abs. 2 Satz 4 EStG). Das gilt auch, wenn das Finanzamt sie zurückfordert.
- Ein Widerruf wirkt in der Regel ab dem folgenden Kalenderjahr.
- Endet die Bescheinigung im laufenden Jahr, rechnet die Bank das bereits genutzte Volumen Ihres Freistellungsauftrags an (BMF, Rn. 254).
- Ob Sie die Grenze noch einhalten, können Sie jederzeit mit dem NV-Check überschlagen.
Behalten Sie eine Bescheinigung, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, kann das Finanzamt die Steuer nachfordern. Banken melden freigestellte Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern.
Häufige Fragen zur Verlängerung
Verlängert sich die NV-Bescheinigung automatisch?
Nein. Sie müssen nach Ablauf einen neuen Antrag NV 1 A stellen.
Wie lange gilt eine NV-Bescheinigung?
Höchstens drei Jahre. Sie endet immer am Ende eines Kalenderjahres. Das genaue Datum steht auf der Bescheinigung.
Wann sollte ich den neuen Antrag stellen?
Rechtzeitig vor Ablauf, damit die neue Bescheinigung vor der ersten Gutschrift im neuen Jahr bei der Bank liegt. Eine feste Bearbeitungszeit ist nicht vorgegeben, planen Sie daher einen Puffer ein.
Was passiert in der Lücke zwischen alter und neuer Bescheinigung?
Dann gilt Ihr Freistellungsauftrag. Erträge darüber werden mit Abgeltungsteuer belegt. Zu viel einbehaltene Steuer können Sie über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Quellen
- § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug
- BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“, Rn. 254–256a
- Verfahrensbeschreibung „Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen“ (service-bw)
- Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung: NV-Bescheinigung