NV-Bescheinigung verlängern

Nach der Beantragung der Ncihtveranlagungs-Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt Ihres Wohnortes hat es eine bestimmte Gültigkeit. Aber was geschieht danach? Ist es weiterhin gültig oder muss es neu beantragt werden?

Die Verlängerung der NV-Bescheinigung

Wenn man eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 44b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beim Finanzamt beantragt und diese auch gewährt wird, ist sie grundsätzlich 3 Jahre lang gültig und wird für diesen Zeitraum ausgestellt.

Ist das Datum erreicht verlängert sich die NV-Bescheinigung nicht wie bei einem Abonnement um einer weitere dreijährige Periode.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung muss erneut beantragt werden, da sich die Voraussetzungen der berechtigten Personen/Personenvereinigung geändert haben könnten.

WICHTIG

Beantragen Sie nicht nur bei der Erstausstellung die NV-Bescheinigung rechtzeitig vor dem Fälligkeitsdatum der Kapitalanlage. Berücksichtigen Sie dabei auch eventuelle Bearbeitungszeiten durch die Behörde.