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Formulare beim Finanzamt für die NV-Bescheinigung

Geprüft am 09.10.2026Werte für 2026Quellen ansehen

Privatpersonen beantragen die NV-Bescheinigung mit dem Formular NV 1 A. Steuerbefreite Körperschaften wie gemeinnützige Vereine nutzen NV 2 A, kleine nicht steuerbefreite Körperschaften NV 3 A. Die Vordrucke gibt es kostenlos beim Finanzamt, den NV 1 A auch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Welches Formular für wen?

Das „A“ im Namen steht jeweils für den Antrag. Was Sie vom Finanzamt zurückbekommen, ist die Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank vorlegen. Diese Übersicht zeigt, welcher Vordruck zu Ihnen passt:

AntragFür wenErgebnis
NV 1 ANatürliche Personen: Ledige, Ehepaare (gemeinsam), Kinder (durch die Eltern)NV-Bescheinigung, höchstens drei Jahre gültig
NV 2 ASteuerbefreite Körperschaften, z. B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen RechtsBescheinigung NV 2 B
NV 3 AKleine, nicht steuerbefreite Körperschaften mit Freibetrag nach § 24 KStG (5.000 €) und einem Einkommen bis 5.000 €Bescheinigung NV 3 B

NV 1 A – der Antrag für Privatpersonen

Der vollständige Titel lautet „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“. Sie schätzen darin Ihre Einkünfte für das erste Jahr, geben an, wie viele Bescheinigungen Sie brauchen (eine je Bank), und legen Nachweise wie den Rentenbescheid bei. Ehepaare stellen einen gemeinsamen Antrag, für jedes Kind stellen die Eltern einen eigenen.

Wie Sie das Formular Abschnitt für Abschnitt ausfüllen, zeigt die Ausfüllhilfe. Den Ablauf vom Antrag bis zur Bank finden Sie unter NV-Bescheinigung beantragen.

NV 2 A – für steuerbefreite Körperschaften

Gemeinnützige Vereine und andere steuerbefreite Körperschaften beantragen mit NV 2 A die Bescheinigung NV 2 B. Sie haben dabei eine Alternative: Statt der Bescheinigung kann der Bank auch eine Kopie des letzten Freistellungsbescheids vorgelegt werden, sofern dieser höchstens fünf Jahre alt ist (BMF, Rn. 295).

Für Erträge aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gilt die Freistellung nicht (BMF, Rn. 296). Neu gegründete Vereine, die noch keinen Freistellungsbescheid haben, können eine Kopie des Feststellungsbescheids nach § 60a AO vorlegen (BMF, Rn. 297). Einzelheiten stehen auf der Seite NV-Bescheinigung für Vereine.

NV 3 A – für kleine, nicht befreite Körperschaften

Nicht jeder Verein ist gemeinnützig. Körperschaften, die den Freibetrag von 5.000 € nach § 24 KStG nutzen können und deren Einkommen 5.000 € nicht übersteigt, beantragen mit NV 3 A die Bescheinigung NV 3 B. Einen Freistellungsauftrag können solche Körperschaften nicht erteilen (BMF, Rn. 280).

Achtung

Eine GbR bekommt weder eine NV-Bescheinigung noch kann sie einen Freistellungsauftrag stellen. Auch nichtrechtsfähige Vereine können keinen Freistellungsauftrag erteilen (BMF, Rn. 281 f.).

Wo Sie die Formulare bekommen

  1. Online ausfüllenIm Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de) finden Sie die Vordrucke zur NV-Bescheinigung. Sie füllen sie am Bildschirm aus und drucken sie dann aus.
  2. Beim Finanzamt abholenDie Infothek oder Servicestelle Ihres Finanzamts hält die Vordrucke in Papierform bereit.
  3. Unterschrieben einreichenDen ausgefüllten Antrag schicken Sie an Ihr Wohnsitzfinanzamt oder geben ihn dort ab.

Ein eigenes Formular für die NV-Bescheinigung gibt es in Mein ELSTER nach unserem Kenntnisstand nicht. Ob Ihr Finanzamt den Antrag als Anhang zu einer sonstigen Nachricht annimmt, klären Sie am besten vorher.

Achtung

Im Internet kursieren alte PDF-Vordrucke aus früheren Jahren. Diese sind veraltet. Laden Sie das Formular immer aktuell aus dem Formular-Management-System herunter oder holen Sie es beim Finanzamt. So passen Aufbau und Angaben zum aktuellen Stand.

Welche Unterlagen Sie zusätzlich brauchen

Ob sich der Antrag überhaupt lohnt, zeigt der NV-Check: Ohne weitere Einkünfte liegt die Grenze 2026 bei 13.384 € Kapitalerträgen für Ledige und 26.768 € für Ehepaare.

Häufige Fragen zu den Formularen

Wie heißt das Formular für die NV-Bescheinigung?

Für Privatpersonen heißt es NV 1 A, „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“.

Kann ich ein altes Formular verwenden?

Besser nicht. Nutzen Sie immer den aktuellen Vordruck aus dem Formular-Management-System oder vom Finanzamt.

Welches Formular braucht ein gemeinnütziger Verein?

NV 2 A. Alternativ reicht der Bank eine Kopie des letzten Freistellungsbescheids, wenn er höchstens fünf Jahre alt ist.

Brauche ich für jedes Kind ein eigenes Formular?

Ja. Für jedes Kind stellen die Eltern einen eigenen Antrag NV 1 A.

Quellen

  1. Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung: NV-Bescheinigung
  2. § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug
  3. § 24 KStG – Freibetrag für bestimmte Körperschaften
  4. BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“, Rn. 252 ff., 280 ff., 295 ff.
  5. Verfahrensbeschreibung „Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen“ (service-bw)

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