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NV-Bescheinigung für Rentner: Wann Ihre Zinsen steuerfrei bleiben

Geprüft am 09.10.2026Werte für 2026Quellen ansehen

Rentner bekommen eine NV-Bescheinigung, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen samt Zinsen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (Ehepaare 24.696 €) bleibt. Entscheidend ist nicht die ganze Rente, sondern nur ihr steuerpflichtiger Teil – und der hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Warum die NV-Bescheinigung für Rentner so wichtig ist

Viele Ruheständler haben ein Sparbuch, Festgeld oder ein kleines Depot. Der Freistellungsauftrag deckt nur 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) ab. Alles darüber versteuert die Bank mit Abgeltungsteuer – auch wenn Sie insgesamt gar keine Einkommensteuer zahlen müssten. Die NV-Bescheinigung verhindert diesen Abzug. Ihre Zinsen werden dann in voller Höhe gutgeschrieben.

Der Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

Gesetzliche Renten werden nicht vollständig besteuert. Welcher Anteil zählt, richtet sich nach dem Jahr, in dem Ihre Rente begonnen hat (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).

RentenbeginnBesteuerungsanteil
bis 200550 %
201060 %
201570 %
201876 %
202080 %
202181 %
202282 %
202382,5 %
202483 %
202583,5 %
202684 %
ab 2027je Jahrgang + 0,5 Punkte, 100 % bei Rentenbeginn 2058

Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig

Der steuerfreie Teil Ihrer Rente wird einmal als fester Eurobetrag festgeschrieben. Er wächst nicht mit. Jede spätere Rentenanpassung erhöht deshalb vollständig den steuerpflichtigen Teil. Wer schon länger in Rente ist, liegt darum oft über dem Prozentsatz aus der Tabelle.

Beispiel (vereinfacht): Herr B. ist 2015 in Rente gegangen, Besteuerungsanteil 70 %. Im ersten vollen Rentenjahr erhielt er 12.000 €. Steuerfrei bleiben dauerhaft 30 % davon, also 3.600 €. Heute bekommt er 14.400 €. Steuerpflichtig sind 14.400 € − 3.600 € = 10.800 €, das sind 75 % – nicht mehr 70 %.

Diese Abzüge mindern Ihr Einkommen

Erst was danach bleibt, vergleichen Sie mit dem Grundfreibetrag. Den Abstand plus 1.000 € Sparer-Pauschbetrag (Ehepaare 2.000 €) dürfen Ihre Kapitalerträge ausmachen.

Rechenbeispiel: Rentenbeginn 2026

Frau K. ist ledig. Ihre Rente beginnt 2026 und beträgt 14.400 € im Jahr. Für Kranken- und Pflegeversicherung zahlt sie rund 1.700 € (angenommener Wert).

BeispielrechnungBetrag
Steuerpflichtiger Teil der Rente (84 % von 14.400 €)12.096 €
− Werbungskosten-Pauschbetrag102 €
− Kranken- und Pflegeversicherung1.700 €
− Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €
= Einkommen ohne Kapitalerträge10.258 €
Abstand zum Grundfreibetrag (12.348 €)2.090 €
+ Sparer-Pauschbetrag1.000 €
Kapitalerträge mit NV-Bescheinigung bis etwa3.090 €

Zum Vergleich Herr B. aus dem Beispiel oben, mit denselben Abzügen: 10.800 € − 102 € − 1.700 € − 36 € = 8.962 €. Sein Abstand zum Grundfreibetrag beträgt 3.386 €, mit Sparer-Pauschbetrag also rund 4.386 € Kapitalerträge.

Ihre eigenen Werte können Sie im NV-Check eingeben:

NV-Check 2026: Bekomme ich eine NV-Bescheinigung?

Schätzung in 30 Sekunden – Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Bei Paaren beide Renten zusammen. Leer lassen, wenn keine Rente.
Nach Abzug von Werbungskosten, z. B. Mieteinnahmen oder Betriebsrente. Pauschal versteuerter Minijob zählt nicht.
Ihr Anteil, steht im Rentenbescheid bzw. in der Lohnabrechnung.

Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Rentenerhöhungen seit Rentenbeginn (sind voll steuerpflichtig), Altersentlastungsbetrag, weitere Sonderausgaben. Verbindlich entscheidet Ihr Finanzamt.

Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wer nur eine Rente bezieht, muss eine Steuererklärung nur abgeben, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Liegt es darunter, entsteht keine Steuer (Finanzministerium Niedersachsen, Steuertipps für Seniorinnen und Senioren).

Kapitalerträge, die wegen Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung ohne Steuerabzug geblieben sind, müssen Sie nicht erklären. Umgekehrt gilt: Werden Sie zur Einkommensteuer veranlagt – weil Sie müssen oder weil Sie es beantragen –, gibt es keine NV-Bescheinigung. Das gilt auch, wenn bei Ihnen ein Verlustvortrag festgestellt ist (BMF, Rn. 252).

Gut zu wissen

Ab dem vollendeten 64. Lebensjahr gibt es den Altersentlastungsbetrag (2026: 12,8 %, höchstens 608 €). Er gilt aber nicht für Renten. Ob er bei Kapitalerträgen in der Günstigerprüfung angesetzt wird, ist nicht eindeutig geklärt. Unser NV-Check lässt ihn deshalb weg – Ihre tatsächliche Grenze kann etwas höher liegen.

So beantragen Rentner die Bescheinigung

  1. Antrag NV 1 A ausfüllenTragen Sie die erwartete Rente und Ihre voraussichtlichen Kapitalerträge im ersten Jahr ein.
  2. Nachweise beilegenRentenbescheid oder letzte Rentenanpassungsmitteilung, bei weiteren Einkünften die passenden Belege.
  3. Anzahl angebenSie brauchen eine Bescheinigung je Bank. Ehepaare erhalten eine gemeinsame Bescheinigung.
  4. Vorlegen und erneuernReichen Sie die Bescheinigung samt Steuer-ID bei der Bank ein. Nach höchstens drei Jahren läuft sie aus und muss neu beantragt werden.

Ausführlich: Beantragung der NV-Bescheinigung und NV-Bescheinigung verlängern. Weitere Rechenwege stehen unter NV-Bescheinigung berechnen.

Achtung

Steigen Rente oder Zinsen so, dass Sie über den Grundfreibetrag kommen, müssen Sie die Bescheinigung zurückgeben (§ 44a Abs. 2 Satz 4 EStG). Banken melden freigestellte Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Ob Sie die Bescheinigung erhalten, entscheidet Ihr Finanzamt.

Häufige Fragen von Rentnern

Zählt die ganze Rente für die NV-Bescheinigung?

Nein. Es zählt nur der steuerpflichtige Teil nach Abzug von 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt durch spätere Erhöhungen.

Bekommen Ehepaare im Ruhestand eine gemeinsame Bescheinigung?

Ja. Ehepaare erhalten eine gemeinsame NV-Bescheinigung, die auch für Konten nur eines Partners gilt. Die Bank braucht die Steuer-IDs beider Ehegatten.

Was passiert nach einer Rentenerhöhung?

Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig. Prüfen Sie jedes Jahr, ob Ihr Einkommen noch unter dem Grundfreibetrag bleibt. Fällt die Voraussetzung weg, geben Sie die Bescheinigung zurück.

Kostet die NV-Bescheinigung etwas?

Nein, das Finanzamt stellt sie kostenlos aus.

Quellen

  1. § 22 EStG – Besteuerungsanteil der Rente
  2. § 9a EStG – Werbungskosten-Pauschbetrag
  3. § 32a EStG – Grundfreibetrag
  4. § 10c EStG – Sonderausgaben-Pauschbetrag
  5. § 44a EStG – Abstandnahme vom Steuerabzug
  6. Finanzministerium Niedersachsen: Steuertipps für Seniorinnen und Senioren
  7. BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“, Rn. 252 ff.

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